Leistungen nach ärztlicher Verordnung § 37.2 SGB V.

1. Häusliche Krankenpflege, wenn Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht ausführbar ist oder wenn sie vermieden oder verkürzt wird (Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung gemäß § 37 Abs. 1 SGB V).

2. Häusliche Krankenpflege wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung, soweit keine Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI vorliegt (Grundpflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung gemäß § 37 Abs. 1a SGB V), einschließlich Fahrtzeiten und Fahrtkosten je Einsatz.

3. Häusliche Krankenpflege, wenn sie zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung erforderlich ist (Behandlungspflege gemäß § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB V) einschließlich Fahrzeiten und Fahrkosten je Einsatz.

Leistungsgruppe1

Gewisse Qualifikation, gewisser Zeitaufwand

  • Blutdruckmessung,  Blutzuckermessung
  • Inhalation, Injektionen, s.c. (auch Insulingabe)
  • Richten von Injektionen, Auflegen von Kälteträgern
  • Richten von ärztlich verordneten Medikamenten (ohne Wochendispenser)
  • Medikamentengabe, Augentropfen
  • Abnehmen einer s.c.-Infusion
  • Ausziehen von Kompressionsstrümpfen/-strumpfhosen (ab Kompressionsklasse II)
  • Abnehmen eines Kompressionsverbandes

 

Leistungsgruppe 2

Höhere Qualifikation, höherer Zeitaufwand

  • Klistiere, Klysma,  Flüssigkeitsbilanzierung, SPK Versorgung
  • Medizinische Einreibungen
  • Dermatologische Bäder
  • Versorgung bei PEG
  • Anziehen von Kompressionsstrümpfen/-strumpfhosen

 

Leistungsgruppe 3

Hohe Qualifikation, hoher Zeitaufwand

  • Absaugen der oberen Luftwege
  • Blasenspülung
  • Versorgung und Überprüfen von Drainagen
  • Injektionen i.m.
  • Instillation
  • Stoma-Versorgung (z. B. Urostoma, Anus-Praeter-versorgung, nur bei krankhaften Veränderungen)
  • Katheterisierung, intermittierende Einmalkatheterisierung (Einlegen, Entfernen oder Wechseln eines Katheters zur
    Harnableitung)
  • Richten von ärztlich verordneten Medikamenten im Wochendispenser
  • Anlegen eines Kompressionsverbandes
  • Anlegen von stützenden oder stabilisierenden Verbänden
  • Legen und Anhängen einer s.c. Infusion
  • Wechseln einer s.c. Infusion
  • Wundversorgung einer aktuen Wunde

 

Leistungsgruppe 4

Sehr hohe Qualifikation, sehr hoher Zeitaufwand

  • Einlauf (Hebe- u. Senkeinlauf)
  • Digitales Enddarm-Ausräumen
  • Anhängen, Wechsel oder Abhängen einer i.v. Infusion z.B. parenterale Ernährung oder Substitutionstherapie über Port
  • Legen und Wechseln einer Magensonde
  • Pflege des zentralen Venenkatheters und Portsystemen

 

Gesondertabrechnungsfähige Leistungen

  • Wundversorgung einer chronischen und schwer heilenden Wunde

 

Anleitung zur Behandlungspflege

  • Leistungsgruppe 1
  • Leistungsgruppe 2
  • Leistungsgruppe 3
  • Leistungsgruppe 4
  • Ablegen von ärztlich verordneten Bandagen und Orthesen
  • Anlegen von ärztlich verordneten Bandagen und Orthesen
  • Ablegen von stützenden oder stabilisierenden Verbänden
  • Positionswechsel zur Dekubitusbehandlung
  • Interstitielle Glukosemessung
Leistungen zu dem § 37.3 SGB XI

Pflegeberatungseinsätze der Pflegegrade II – V

Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz SGB XI sowie der Verhinderungspflege nach §39 SGB XI
  • Erstbesuch / Aufnahme
  • Kleine Morgen-/ Abendtoilette
  • Große Morgen-/ Abendtoilette
  • Große Morgen-/ Abendtoilette mit Vollbad
  • Vollbad
  • Hilfe bei Ausscheidungen
  • Betten / Lagern
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Sondenkost verabreichen
  • Hilfe beim Verlassen der Wohnung
  • Begleitung ausserhalb der Wohnung
  • Pflegerische Betreuung
    – Unterstützung von Aktivitäten im häuslichen Umfeld, administrative Aufgaben, Spaziergänge, Aufrechterhaltung der Tagesstruktur
  • Hilfe bei der Haushaltsführung
    – Einkaufen für den täglichen Bedarf, Zubereitung einer warmen Mahlzeit, Reinigung der Wohnung, Unterstützung bei der Organisation von Dienstleistungen (z.B. Fußpflege, Gärtner, Hausnotruf etc.), Botengänge (z.B. Post, Arzt, Apotheke), Wäsche pflegen, Betten beziehen oder sonstige hauswirtschaftliche Verrichtungen.
Leistungen nach dem § 45 SGB XI
  • Individuelle Schulungen in der Häuslichkeit
  • Pflegekurse
  • Betreuungs- und Entlastungsstunden
  • Hilfe bei der Haushaltsführung